AGB
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten:
Leon Fuchs erbringt seine Leistung auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Leon Fuchs und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich von Leon Fuchs schriftlich akzeptiert, unverbindlich.
Auftragsbestimmungen:
Alle Aufträge bedingen der schriftlichen Bestätigung. Weicht diese Bestätigung von den Bedingungen einer Bestellung bei Leon Fuchs ab, so kommt das Rechtsgeschäft zu den Bedingungen von Leon Fuchs zustande. Außer der Kunde widerspricht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.
Die Herstellung des Films oder des Filmmaterials erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/ Storyboard, Moodfilms und/ oder des schriftlich niedergelegten Angebots. Das erstellte Material oder der Film entspricht dabei der zuvor abgesprochen Qualität oder ersichtlichen Referenzbeispielen von Leon Fuchs - Eine Haftung hierfür ist jedoch ausgeschlossen.
Alle im Auftrag inkludierten Leistungen werden vor Erfüllung abgesprochen oder im Angebot aufgelistet. Nicht erwähnte Leistungen sind dabei nicht Teil des Auftrags.
Dabei ist Leon Fuchs ausschließlich verantwortlich für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes, seiner Teile oder angefertigen Rohmaterials. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt wurden. Hat der Auftraggeber Leon Fuchs keine ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bild- /Videomaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion weiterführende Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Urheberrecht:
Alle Leistungen (z.B. allen Bildern und Videos) von Leon Fuchs sind durch das Urheberrecht geschützt.
Die vertraglich geregelten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Vertragspartner über.
Die hergestellten Bilder und Videos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Bei der Übertragung dieser Nutzungsrechte wird – außer es ist vertraglich anders geregelt - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Es werden jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte – auch innerhalb eines Konzernverbunds - bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
Das übertragene Nutzungsrecht berechtigt den Vertragspartner nicht Änderungen oder Bearbeitungen selbst oder von Dritten vornehmen zu lassen. Es ist zudem nicht erlaubt, Teile von Werken gesondert oder in anderer Weise als vereinbart zu nutzen.
Rohdaten (z.B. RAW) und Entwürfe werden weder übergeben noch werden Nutzungsrechte an diesen eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie können durch eine am Projektaufwand bzw. dem Herstellungspreis orientierte angemessene Vergütung erworben werden.
Jede darüberhinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist kostenpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Leon Fuchs.
Unabhängig vom Umfang der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt Leon Fuchs berechtigt, die Bilder, das Filmmaterial oder den fertigen Film im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden und zu verbreiten, z.B. in Showreels, auf seiner Homepage, oder seinen Accounts, auch wenn in diesem Zusammenhang Marken, Werktitel oder Unternehmenskennzeichen des Kunden oder sonstige geschützte Zeichen erkennbar sind.
Bezahlung und Stornierung:
Herstellungspreise oder ein Honorar werden für jedes Projekt in einem Kostenvoranschlag festgelegt. Wird vom Auftraggeber kein Kostenvoranschlag verlangt, werden die Kosten schriftlich festgehalten.
Mit dem Herstellungsgesamtpreis werden nur die Leistungen vergütet, die im Angebot / Kostenvoranschlag vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, kann Leon Fuchs gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.
Hat Leon Fuchs im Angebot den voraussichtlichen Herstellungsgesamtpreis kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird der Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen.
Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, wird ein Teilhonorar berechnet.
Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das Gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Leon Fuchs zurückzuführen sind. Eine enge Zusammenarbeit und Absprache wird dabei erhofft, da dadurch die Kosten möglichst gering gehalten werden können.
Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 10 Stunden inkl. eine Stunde Mittagspause. Drehtage gelten als ganzer Arbeitstag, sobald 4,5 Stunden überschritten werden. Arbeitsaufwand der weniger als 4,5 Stunden beträgt, wird als halber Drehtag berechnet. Diese Klausel kann durch abweichende Vereinbarungen oder schriftlichen Abstimmungen unwirksam werden.
Für alle anfallenden Kosten im Zuge eines Auftrags bei Leon Fuchs wird eine Rechnung gestellt.
Bei Auftragserteilung werden 35% Gesamtvergütung, wenn nicht anders vereinbart, bei Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung gestellt.
Sollte eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden gem. § 648 BGB erfolgen, wird ein Ausfallhonorar wie folgt fällig:
· Bis 7 Tage vor Umsetzungstermin 30% des Netto-Angebotspreises.
· Bis 3 Tage vor Umsetzungstermin 50% des Netto-Angebotspreises.
· Bis 48h vor Umsetzungstermin 70% des Netto-Angebotspreises.
· Bis 24h vor Umsetzungstermin 100% des Netto-Angebotspreises.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
Abnahme:
Der Film oder das vereinbarte Material aus dem Angebot wird per Download-Link, Festplatte oder USB-Stick zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet das übermittelte Material innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung auf ihre Funktionen und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Der Film gilt als abgenommen, sofern keine Mangel oder Änderungswunsch des Auftragsgebers innerhalb der genannten Frist von zehn Tagen erfolgt. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber das Material ohne Beschwerde in Benutzung nimmt.
Die Anzahl der im Gesamtpreis inkludierten Änderungsrunden sind im Angebot festgehalten. Sollte dies nicht der Fall sein oder die Zusammenarbeit auf anderem Wege zu Stande kommen, wird ein Feedback kostenfrei mit eingearbeitet. Alle darüberhinausgehenden Änderungswünsche werden gesondert in Absprache berechnet.
Haftung:
Leon Fuchs haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten), die er oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten haftet Leon Fuchs jedoch nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung von Leon Fuchs wirkt auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet er– wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Leon Fuchs stellt sicher, dass das eigene Equipment durch einen Versicherungsschutz abgedeckt ist. Das gilt jedoch nicht für fremde Geräte, die auf Wunsch des Kunden eingesetzt werden sollen. Hierbei hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Geräte ausreichend durch einen Versicherungsschutz abgesichert sind.
Auf Wunsch des Kunden können von Leon Fuchs auch kundeneigene Geräte oder vom Kunden beigestellte Geräte eingesetzt werden. Allerdings hat dann der Kunde sicherzustellen, dass diese Geräte ausreichend gegen Beschädigungen oder Verlust versichert sind. In einem solchen Fall erfolgt der Einsatz des Geräts auf Wunsch des Kunden unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Sendung erfolgt.
Persönlichkeitsrechte:
Der Auftraggeber übernimmt bei allen von Leon Fuchs oder Subunternehmern erstellten Bild- oder Videoerzeugnissen die Verantwortung für Persönlichkeitsrechte. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Auf Nachfrage lässt Leon Fuchs sehr gerne einen Bogen zur Einwilligung für Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie bei Personenbildnissen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung zukommen.
Geheimhaltung:
Leon Fuchs behandelt alle zugänglich gemachten Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners vertraulich. Sollten von Leon Fuchs Subunternehmer mit der Erbringung einer Teilleistung beauftragt werden, so wird diese Verpflichtung weitergereicht.
Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz von Leon Fuchs (siehe Impressum). Für Rechtsstreitigkeiten vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit deutscher Gerichte. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist auch der Geschäftssitz von Leon Fuchs als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGBs unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die nicht wirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.